Es gibt verschiedene Arten als Mitglied im Verein tätig zu sein. Dazu werden unterschiedliche Voraussetzungen benötigt.
Der Verein ist auf alle Mitglieder angewiesen, sei es als Aktive, Fördermitglieder oder welche, die sich um vereinsinterne Aufgaben kümmern.
Fördermitgliedschaft
Um Fördermitglied werden zu können, müssen Sie mind. 18 Jahre alt sein. Die Fördermitgliedschaft ist eine Vereinsmitgliedschaft. Sie müssen bei Antragstellung die Satzung des Vereins anerkennen und eine Schweigepflichterklärung abgeben. Das Fördermitglied unterstützt den Verein mit einem monatlichen Beitrag von mind. 2 €. Der Beitrag kann beliebig durch das Mitglied angepasst werden. Dem Mitglied steht es frei, in welchem Rhythmus der Beitrag überwiesen wird (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich…). Das Fördermitglied erhält jedes Jahr nach der Jahreshauptversammlung des Vereins einen Jahres- und Transparenzbericht des Vereins. Jedes Fördermitglied kann kostenlos an Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen des Vereins teilnehmen.
Weitere Fragen zur Fördermitgliedschaft können Sie über das Kontaktformular stellen.
Antrag auf Fördermitgliedschaft:
Aufnahmeantrag Fördermitgliedschaft
Ordentliches Mitglied im Verein
Ordentliche Mitglieder im Verein sind Mitglieder, die den Verein in seiner Arbeit unterstützen, aber nicht aktiv in Einsätze gehen. Diese Mitglieder übernehmen zum Beispiel vereinsinterne Aufgaben, wie Öffentlichkeitsarbeit oder Organisation von Veranstaltungen.
Voraussetzungen
- Mindestalter von 18 Jahren
- persönliche und fachliche Eignung
Ordentliches Mitglied im Einsatzdienst
Ordentliche Mitglieder im Einsatzdienst sind Mitglieder, die am aktiven Einsatzgeschehen teilnehmen, hospitieren oder die Ausbildung durchführen.
Voraussetzungen
- Mindestalter von 23 Jahren
- Führerschein und idealer Weise PKW
- Wohnsitz in oder nahe Dresden
- persönliche und fachliche Eignung
- abgeschlossene Ausbildung zum Kriseninterventionsberater/Notfallseelsorger
Um ein ordentliches Mitglied zu werden, wird nach der ersten Kontaktaufnahme immer ein Erstgespräch durchgeführt, um Informationen über den Verein zu geben und alle Fragen zu beantworten.
Bei diesem Gespräch soll herausgefunden werden, welche Motivation und Vorstellungen das potenzielle Mitglied hat. Wenn der Anwärter nach dem Gespräch immer noch der Auffassung ist, dass er sich vorstellen könnte, als Mitglied des Vereins tätig zu werden, dann stellt er einen Antrag auf Vereinsmitgliedschaft und unterzeichnet gleichzeitig die Schweigepflichterklärung, die Voraussetzung für seine Mitarbeit ist. Der Vorstand des Vereins entscheidet dann über seine Aufnahme in den Verein.
Als ordentliches Mitglied ist man verpflichtet einen Mitgliedsbeitrag i. H. v. 12 € pro Jahr zu zahlen.
Als ordentliches Mitglied kann man an den monatlichen Teamtreffen und sonstigen Veranstaltungen (Weiterbildungen) des Vereins teilnehmen.
Bei Interesse an einer Ausbildung zum Kriseninterventionsberater/Notfallseelsorger erfolgt die Anmeldung des Mitgliedes über den Verein beim Fachverband für Notfallseelsorge und Krisenintervention Mitteldeutschland e.V.
Die Kosten für die Ausbildung von 150 € trägt jedes Mitglied vorerst selbst. Sie werden aber vom Verein nach 2jähriger aktiver Mitgliedschaft zurückerstattet.
Ausbildung zum Kriseninterventionsberater und Notfallseelsorger
Kursinhalte
Kurs I
Grundlagen Psychosoziale Notfallversorgung – Grundlagen Krise/Krisenintervention – Ziele, Strategien +++ Sterben, Tod, Trauer – Trauermodelle – Trauerbegleitung – Pastoralpsychologische Aspekte +++ Psychologische erste Hilfe +++ Tod im häuslichen Bereich
Kurs II
Begleiten der Polizei beim Überbringen von Todesnachrichten +++ Grundlagen Psychotraumatalogie – Reaktionen in Extremsituationen +++ Begleitung von Betroffenen bei Verkehrsunfällen +++ Strukturen Rettungsdienst, Feuer¬wehr, Polizei +++ Suizid – Suizidtheorie – Begleitung von Angehörigen nach einem Suizid
Kurs III
Tod von Kindern – Plötzlicher Kindstod – Begleitung verwaister Eltern – Unterschiedliche Trauer von Vätern und Müttern +++ Betreuung von Kindern in Notsituationen – welche Vorstellungen haben Kinder vom Tod (entwicklungspsychologische Aspekte) +++ Akute Belastungsreaktionen – Posttraumatische Belastungsstörung +++ Umgang mit eigenen Belastungen, Selbstschutz, Grenzen der eigenen Arbeit
Kurs 1 ist Voraussetzung für Kurs 2 + 3.
Letztere können in umgekehrter Reihenfolge besucht werden.
Zielgruppe
ehrenamtliche Mitarbeiter in der Notfallseelsorge /Notfallbegleitung / Krisenintervention
Voraussetzungen
in der Regel 23 – 70 Jahre / psychisch + physisch gut belastbar / sozial gut integriertes Umfeld / im letzten Jahr kein eigenes traumatisches Erlebnis / Erstgespräch mit regionalem Teamleiter und Supervisor
Hinweis: Der Anmeldung aus den Notfallseelsorge-Teams der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen ist das Votum des NFS-Koordinators des jeweiligen Kirchenbezirkes beizufügen.
Anträge auf Befreiung der Kurskosten für Mitglieder der EKM können durch die jeweiligen Teamträger bitte schriftlich an Thea Ilse bzw. Michael Zippel gestellt werden.
Antragsfrist: bis eine Woche vor Kursbeginn durch den Träger des Teams
Weitere Informationen zu der Ausbildung finden sie über die Seite des Fachverbandes.
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